Generalistische Pflegeausbildung
Informationen für Bewerberinnen und Bewerber zur Pflegeausbildung
Wo kann ich die Pflegeausbildung absolvieren?
Sie können die neue Pflegeausbildung an jeder Altenpflegeschule und Krankenpflegeschule in Deutschland absolvieren. Die bisherigen Ausbildungen zur Altenpflegerin, zur Gesundheits- und Krankenpflegerin oder zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin (w/m/d) wird es nicht mehr geben. An einigen Schulen laufen bereits seit einigen Jahren Modellprojekte zur generalistischen Pflegeausbildung, die jedoch noch nicht zum Abschluss Pflegefachmann/Pflegefachfrau führen.
Die Pflegeausbildung im Sinne des Pflegeberufereformgesetzes wird überall ab 2020 angeboten. So auch in den Ausbildungsstätten, mit denen wir Kooperationsverträge abgeschlossen haben. Diese sind:
Ab wann kann ich mich für die Pflegeausbildung bewerben?
Der erste Jahrgang der neuen Pflegeausbildung startete in den allermeisten Ausbildungsstätten im Sommer oder Herbst 2020. Einzelne Pflegeschulen bieten zwei Ausbildungsdurchläufe pro Kalenderjahr an und starten mit dem ersten bereits im April. Die Bewerbungsphase für den Start im Sommer liegt meist im Frühjahr, für den Start im Frühjahr meist Anfang des Jahres und ist von Ausbildungsstätte zu Ausbildungsstätte unterschiedlich. In den mit uns kooperierenden Ausbildungsstätten hat der erste Jahrgang der neuen Pflegeausbildung im September 2020 begonnen. Die Bewerbungsfrist endet jeweils im April/Mai. Ein Ausbildungsstart im April ist für die Auszubildenden mit dem Vertiefungsschwerpunkt stationäre Langzeitpflege an den mit uns kooperierenden Pflegeschulen bisher nicht vorgesehen.
Was muss ich tun, wenn ich schon examinierte Alten- oder Krankenpflegefachkraft bin oder mich in der Ausbildung befinde?
Sie müssen gar nichts tun. Die Ausbildung nach dem auslaufenden Modell wird in einer Übergangsphase zu Ende geführt. Ihr Abschluss gilt weiterhin und Sie können weiter in Ihrem Beruf als Pflegefachkraft arbeiten. Eine Weiterbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau gibt es nicht. Es handelt sich um die neue Form der Pflegeausbildung, die zukünftige Generationen von Pflegekräften absolvieren.
Warum gibt es eine neue Pflegeausbildung?
Weitere Informationen zu den Hintergründen der neuen Pflegeausbildung finden Sie im Infoportal der Diakonie Deutschland unter:
https://www.diakonie.de/themenschwerpunkt-generalistische-pflegeausbildung/.
Bewerbung an:
Heinrich-Heinel-Heim gGmbH Herrn Engelbert Kufleitner Konferenzstraße 2 90617 Puschendorf Tel. 09101 / 704-500[email protected]
"fast lane": (beschleunigtes Fachkräfteverfahren)
Wichtige Hinweise zur „fast lane“: Seit dem 01.07.2023 sind in Bayern das beschleunigte Fachkräfteverfahren und das Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte zentralisiert. Das bedeutet, in den Berufen – Pflegefachfrau/-fachmann – Gesundheits- und Krankenpfleger/in – Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in – Altenpfleger/in ist für das beschleunigte Fachkräfteverfahren ausschließlich die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften, für das Anerkennungsverfahren ausschließlich das Bayerische Landesamt für Pflege zuständig. In dieser Checkliste finden Sie insb. wichtige Informationen zu den erforderlichen Antragsunterlagen. NICHT von dieser Zentralisierung betroffen sind insb. Auszubildende in den vorgenannten Berufen, Pflegefachhelfer/innen sowie andere Gesundheitsberufe.
Bitte beachten: von Bewerberinnen und Bewerbern (auch aus dem Ausland) benötigen wir vorab mindestens folgende Unterlagen (gerne per Email als Scan, PDF, JPG, etc.):
- tabellarischer Lebenslauf
- mindestens mittlerer Schulabschluss * (Realschule, Abitur, etc.), Nachweise in amtlich beglaubigter Abschrift und/oder Übersetzung
- Sprachzertifikat: mindestens auf Niveau B2
- Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung (zum Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate)
- polizeiliches Führungszeugnis (zum Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis über Masernschutz: Imfpausweis, ärztliches Attest, oder Ähnliches
- Impfschutz gegen Hepatitis B: falls nicht vorhanden, können wir die Impfung gegen Hepatitis B (in der Pflege Pflicht) hier vorort kostenlos über unseren betriebsärztlichen Dienst organisieren
- ein vollständiger Impfschutz gegen Covid19 wird empfohlen
* Alternative Zugangsvoraussetzung:
- Haupt- oder Mittelschulabschluss und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung
- oder eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachhelfer/-in
Wussten Sie übrigens? Wir bilden auch Pflegefachhelferinnen und Pflegefachhelfer aus.
Alle oben genannten Pflegeschulen bieten auch die einjährige Ausbildung zum/zur Pflegefachhelfer/-in an (Mindestalter beim ersten Schultag: 16 Jahre). Hier benötigen wir vorab folgende Unterlagen (bitte auch jeweils die erforderlichen Nachweise als Kopie, Scan, Jpg, Pdf usw. beilegen):
- Tabellarischer Lebenslauf
- einen erfolgreichen Abschluss der Mittelschule oder einer gleichwertigen Schulbildung (Zeugnisse in beglaubigter Abschrift)
- oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
- Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung (zum Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate)
- polizeiliches Führungszeugnis (zum Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate)
- Hinreichende Deutschkenntnisse (mindestens B1, besser B2)
- Nachweis über Masernschutz: Imfpausweis, ärztliches Attest, oder Ähnliches
- Impfschutz gegen Hepatitis B: falls nicht vorhanden, können wir die Impfung gegen Hepatitis B (in der Pflege Pflicht) hier vorort kostenlos über unseren betriebsärztlichen Dienst organisieren
- ein vollständiger Impfschutz gegen Covid19 wird empfohlen.