Sinnes- und Bewegungsgarten

Nachlass für das Projekt "Sinnes- und Bewegungsgarten"

Ein Mann hat im Falle seines Todes den Freistaat Bayern testamentarisch zum Erben bestimmt, mit der Vorgabe, dass sein Vermögen der Altenpflege
im Raum Nürnberg zugute kommen soll.

Nach seinem Tod wurde daher mit dem Nachlass das Projekt „Sinnes- und Bewegungsgarten“ für das Heinrich-Heinel-Heim in Puschendorf gefördert.