Teilnahmebedingungen der Diakonie-Gemeinschaft Puschendorf e.V. für Freizeiten, Seminare und Tagesveranstaltungen
Liebe Teilnehmende,
wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Freizeiten, Seminaren und Tagesveranstaltungen – und natürlich über Ihre Anmeldung. Damit Ihre Teilnahme angenehm und reibungslos verläuft, möchten wir Ihnen vorab unsere Teilnahmebedingungen vorstellen. Diese regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten und werden – soweit gesetzlich zulässig – Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen (im Folgenden „TN“) und der Diakonie-Gemeinschaft Puschendorf e.V. (im Folgenden „DG“). Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig vor Ihrer Anmeldung durch.
1. Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle von der DG angebotenen Freizeiten, Seminare und Tagesveranstaltungen. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus den §§ 651a–m BGB. 1.2 Diese Bedingungen gelten nur für die oben genannten Angebote. Für reine Unterkunftsbuchungen – also wenn keine Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt – gelten gesonderte Vereinbarungen.
1.3 Begriffe wie „Reise“, „Reisebeginn“ oder „Reiseausschreibung“ beziehen sich auf sämtliche Veranstaltungen der DG. „Teilnehmer“ entspricht im Sinne des Gesetzes dem Begriff „Reisender“ und umgekehrt.
2. Anmeldung Vertragsschluss
2.1 Für alle Buchungsarten gilt:
a) Der TN verpflichtet sich, Hinweise auf der Homepage, aus Sonderprospekten oder Informationsbriefen der DG zu beachten, soweit diese nicht seine gesetzlichen Rechte einschränken.
b) Grundlage des Angebots sind die Ausschreibungen und ergänzenden Informationen, die dem TN bei der Buchung vorliegen.
c) Der TN haftet für alle mitgebuchten Personen.
2.2 Für Buchungen (schriftlich, per E-Mail oder online):
a) Mit der Anmeldung bietet der TN der DG verbindlich den Abschluss eines Reisevertrags auf Grundlage der Ausschreibung, Leistungsbeschreibungen, Preisen sowie unter Einbeziehung dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen an.
b) Bei minderjährigen Teilnehmenden muss die Anmeldung von einer personensorgeberechtigten Person unterzeichnet sein.
c) Der Anmeldende ist an dieses Angebot für 14 Tage ab Eingang beim Veranstalter gebunden. d) Der Vertrag kommt zustande, sobald der TN eine Buchungsbestätigung von der DG erhält – schriftlich oder per E-Mail. Eine bestimmte Form ist nicht erforderlich.
e) Sollte die Freizeit ausgebucht sein oder andere Gründe der Teilnahme entgegenstehen, erfolgt eine unverzügliche Benachrichtigung durch die DG.
3. Preise und Zahlung
3.1 Sofern nicht anders vereinbart, enthalten die genannten Preise bei Freizeiten und Seminaren Übernachtung, Vollpension (drei bzw. vier Mahlzeiten – siehe Ausschreibung), Tagungsbeiträge und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die anteiligen Tagungsbeiträge können auf Nachfrage ausgewiesen werden.
3.2 Bei Tagesveranstaltungen sind Verpflegungs- und Tagungsbeiträge separat angegeben.
3.3 Die DG darf den Reisepreis bei vorher vertraglich geregelten Umständen gemäß gesetzlicher Vorgaben anpassen.
3.4 Alle Zahlungen sind bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der DG zu überweisen.
3.5 Zahlungen sind auf das in der Anmeldebestätigung oder im Infobrief angegebene Konto zu leisten. Beim Verwendungszweck sind die Bestätigungs-/Rechnungsnummer und der Name der teilnehmenden Person(en) anzugeben.
3.6 Bar- sowie EC- oder Kreditkartenzahlung vor Ort sind möglich.
4. Leistungen und Änderungen
4.1 Leistungen und Pflichten ergeben sich aus der Ausschreibung, ergänzenden Angaben auf der Website, der Anmeldung, der Teilnahmebestätigung sowie diesen Bedingungen.
4.2 Die DG behält sich vor, kleinere Änderungen am Programm (z. B. andere Referierende oder Inhalte) vorzunehmen, sofern sie nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Freizeit beeinträchtigen und zumutbar bleiben.
4.3 Bei erheblichen Änderungen wird der Anmeldende spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn informiert. In diesem Fall kann er kostenfrei zurücktreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Freizeit verlangen, sofern verfügbar. Umgekehrt kann der Anmeldende bei Kostenersparnis eine Erstattung verlangen. Verwaltungskosten dürfen abgezogen werden, müssen jedoch auf Verlangen nachgewiesen werden.
5. Rücktritt durch den TN / Stornokosten
5.1 Der TN kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Eine schriftliche Rücktrittserklärung per Brief oder Mail ist erforderlich. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der DG.
5.2 Die Nichtzahlung des Reisepreises gilt nicht als Rücktritt.
5.3 Bei Rücktritt oder Nichtantritt von mehrtägigen Veranstaltungen fallen folgende Stornokosten an:
- bis 15 Tage vorher: 25€
- 14.–7. Tag vorher: 50 %
- ab dem 6. Tag oder bei Nichterscheinen: 60 %
5.4 Für Tagesveranstaltungen fällt folgende pauschale Entschädigung bei Rücktritt oder Nichtantritt an:
- bis 15 Tage vorher: 10€
- 14.–7. Tag vorher: 50 %
- ab dem 6. Tag oder bei Nichterscheinen: 60 %
5.5 Der TN kann nachweisen, dass geringere oder keine Kosten entstanden sind.
5.6 Die DG kann im Einzelfall auch eine höhere Entschädigung verlangen, wenn sie nachweist, dass ihr durch den Rücktritt höhere Kosten als die Pauschale entstanden sind.
5.7 Es wird empfohlen, eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung sowie eine Versicherung für Krankheits- oder Unfallrücktransport abzuschließen.
5.8 Der TN kann eine Ersatzperson benennen, die in den Vertrag eintritt. Dies ist rechtzeitig mitzuteilen.
5.9 Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Erfolgt sie auf Wunsch des TN, kann die DG ein Umbuchungsentgelt bis max. 10 % des Reisepreises erheben. Durch die Umbuchung entstehende eventuelle Mehrkosten sind vom TN zu tragen.
6. Rücktritt und Kündigung durch die DG
6.1 Die DG kann den Vertrag kündigen, wenn bis 14 Tage vor Beginn (bei einzelnen Maßnahmen auch langfristiger – siehe konkrete Ausschreibung!) nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.
6.2 Die DG kann den Vertrag kündigen, wenn der TN trotz Abmahnung den Ablauf erheblich stört oder gegen Grundsätze und Anweisungen der DG-Leitung verstößt.
6.3 Wird eine Veranstaltung abgesagt, kann der TN die Teilnahme an einem gleichwertigen Ersatzangebot verlangen, sofern dies ohne Aufpreis möglich ist. Der Anspruch muss sofort nach Absage geltend gemacht werden.
6.4 Wird eine Veranstaltung abgesagt, erhält der TN gezahlte Beträge zurück. Kein Anspruch besteht bei Absage durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände, die die DG nicht zu vertreten hat.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Wenn der TN einzelne Leistungen aus Gründen, die nicht von der DG zu vertreten sind (z. B. Krankheit, vorzeitige Abreise), nicht nutzt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Nur tatsächlich ersparte Kosten, die von Dritten an die DG erstattet werden, können weitergegeben werden.
8. Mängelanzeige, Kündigung, Geltendmachung von Ansprüchen
8.1 Der TN muss eventuelle Mängel oder Störungen sofort der DG (z.B. Freizeitleiter, Rezeption) melden und Abhilfe verlangen (§ 651d Abs. 2 BGB). Unterbleibt dies unverschuldet, bleiben Ansprüche bestehen.
8.2 Bei erheblichen Mängeln kann der TN kündigen, wenn die DG trotz angemessener Frist keine Abhilfe leistet.
8.3 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungen sind innerhalb eines Monats nach geplantem Veranstaltungsende geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sie sich auf den nächsten Werktag.
9. Haftung
9.1 Die Haftung der DG für Schäden (ausgenommen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, wenn:
a) der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde, oder b) die DG nur wegen eines Fehlers von Dritten haftet.
9.2 Für Fremdleistungen (z. B. Ausflüge, Theaterbesuche, Bahnfahrten) haftet die DG nicht, sofern sie in der Buchungsunterlage ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.
9.3 Keine Haftung besteht bei höherer Gewalt, fehlerhaften Angaben des Anmeldenden der Verstöße gegen Anordnungen der Freizeitleitung. Ebenso wenig bei Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust infolge fahrlässigen Verhaltens der Teilnehmenden.
10. Verjährung
10.1 Ansprüche bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit verjähren nach zwei Jahren. 10.2 Alle anderen vertraglichen Ansprüche verjähren nach einem Jahr.
10.3 Die Verjährung beginnt am Tag nach dem geplanten Ende der Veranstaltung. Fällt dieser auf einen Feiertag oder ein Wochenende, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag. 10.4 Wenn Verhandlungen über Ansprüche geführt werden, ist die Verjährung bis zum Abbruch der Verhandlungen gehemmt. Danach beginnt sie frühestens drei Monate später.
11. Besondere Hinweise
11.1 Jeder TN ist Teil der christlichen Gemeinschaft und wird gebeten, am Programm teilzunehmen.
11.2 Alleinreisende, die ein Doppelzimmer buchen, erhalten ein Einzelzimmer (zum Einzelzimmerpreis), wenn sich keine passende Person für das Doppelzimmer findet.
11.3 Doppelzimmer werden nicht an unverheiratete Paare vergeben.
11.4 Sonderwünsche bei der Verpflegung sind nur nach vorheriger Absprache möglich und ggf. kostenpflichtig.
11.5 Haustiere sind nicht erlaubt.
11.6 Unser Haus ist ein Nichtraucherhaus.
12. Urheberrecht
Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der DG, bei externen Referenten nur mit schriftlicher Zustimmung der jeweiligen Referenten, vervielfältigt, weitergegeben oder anderweitig verwendet werden.
13. Datenschutz
13.1 Mit der Buchung erklärt sich der TN damit einverstanden, dass seine Daten zur Bearbeitung und Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden. Nach der Veranstaltung und Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden diese gelöscht.
13.2 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen gesetzlicher Vorgaben, z. B. zur Abführung der Kurtaxe oder bei berechtigtem Interesse der DG. Der TN kann dem jederzeit widersprechen (z. B. per E-Mail).
13.3 Um über künftige Angebote zu informieren (z. B. Veranstaltungsprospekte), speichert die DG Kontaktdaten des TN gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO bis zum Widerruf. Dieser ist jederzeit möglich.
13.4 Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung der DG.
13.5 Es gilt ergänzend die Datenschutzerklärung unter: https://diakonie- puschendorf.org/datenschutz/
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken.
15. Hinweis zur Rechtssicherheit
Die vorliegenden Teilnahmebedingungen wurden sorgfältig erstellt und orientieren sich an den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Sie dienen als verbindliche Grundlage für die Durchführung unserer ein- und mehrtägigen Veranstaltungen. Dennoch können sie eine rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Ein Anspruch auf vollständige Rechtssicherheit besteht daher nicht; maßgeblich sind stets die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.
16. Recht und Gerichtsstand
16.1 Für TN außerhalb der EU oder aus der Schweiz gilt ausschließlich deutsches Recht. Klagen gegen die DG sind nur am Sitz der DG möglich.
16.2 Für Klagen der DG gegen TN, die Kaufleute oder juristische Personen sind oder deren Wohnsitz unbekannt ist, gilt ebenfalls der Sitz der DG als Gerichtsstand.
17. Veranstalter
Diakonie-Gemeinschaft Puschendorf e.V. Konferenzstraße 4, 90617 Puschendorf Tel.: 09101/704-0 E-Mail: zentrale@diakonie-puschendorf.org Amtsgericht Fürth, Registernummer: VR 460 Umsatzsteuer-ID: DE 181 905 131 Vorstand: Sr. Evelyn Dluzak, Daniel Hahn, Beate Popp, Thorsten Walter