Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir haben uns entschieden, die generelle Maskenpflicht für Besucher gemäß allgemeiner Bestimmungen ab sofort auszusetzen. Diese Regelung gilt vorerst unter dem Vorbehalt, bei etwaigen Ausbruchsgeschehen ggf. vom Hausrecht Gebrauch zu machen, und eine vorübergehende Maskenpflicht wieder einzuführen; darüber werden wir Sie aber im Bedarfsfall gesondert informieren.
Herzlichst Ihr Heinrich-Heinel-Heim-Team.