Liebe Besucherinnen und Besucher,
ab 10. Februar 23 müssen Sie keinen Testnachweis mehr von ofiziellen Teststellen vorlegen. Es genügt ein Selbsttest ohne Aufsicht oder die bekannte Eigenerklärung über einen durchgeführten Selbsttest. Alle anderen Regelungen (Besuchszeiten, Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, Vordruck für Eigenerklärung im Downloadbereich) bleiben weiter bestehen.
Ihr Team des Heinrich-Heinel-Heims